top of page

Familienzusammenführung

Die Familienzusammenführung ist ein grundlegendes Menschenrecht und ein wichtiger Bestandteil des internationalen Schutzes für Geflüchtete. Sie ermöglicht es Familien, die durch Flucht und Vertreibung getrennt wurden, wieder zusammenzukommen. Dies ist nicht nur für das emotionale Wohl der Betroffenen von großer Bedeutung, sondern auch für ihre Integration in die neue Gesellschaft.

Die Familienzusammenführung ist rechtlich durch verschiedene internationale Abkommen und nationale Gesetze verankert. In Deutschland bildet das Aufenthaltsgesetz (§ 29 ff. AufenthG) die gesetzliche Grundlage. Es legt fest, unter welchen Bedingungen und für welche Familienangehörigen ein Nachzug möglich ist.

Der Prozess

Der Prozess der Familienzusammenführung kann komplex und zeitaufwendig sein, daher wollen wir gerne dabei helfen.  Folgende sind die grundlegende Schritte, dies gilt sowohl für die Familienzusammenführung zu Geflüchteten in Deutschland wie aber auch zu Drittstaatsangehörige in Deutschland aus sonstigen Gründen (Fachkräfte etc):

  1. Überprüfung der Voraussetzungen: Der Bezugsperson in Deutschland muss überprüfen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um Familienangehörige nach Deutschland zu holen. Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Auländerbehörde ist von Vorteil

  2. Visumantrag: Die im Ausland lebenden Familienmitglieder müssen einen Visumantrag bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Herkunftsland einreichen.

  3. Nachweis der Familienbeziehung: Es müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden, die die familiäre Beziehung belegen, wie z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und ggf. DNA-Tests.

  4. Prüfung und Entscheidung: Die deutschen Behörden prüfen die Anträge und entscheiden über die Erteilung des Visums. Dies kann mehrere Monate dauern.

  5. Einreise und Aufenthaltserlaubnis: Nach Erhalt des Visums können die Familienmitglieder nach Deutschland einreisen. Vor Ort müssen sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Unsere Organisation unterstützt Geflüchtete während des gesamten Prozesses der Familienzusammenführung, indem wir bei der Antragstellung helfen, die erforderlichen Dokumente zusammenstellen und bei der Kommunikation mit den Behörden unterstützen. Unser Ziel ist es, Familien so schnell und reibungslos wie möglich wieder zu vereinen.

imicon gUG

(haftungsbeschränkt)

+49 1577 2026310

Hühnermarkt 1

53332 Bornheim

Amtsgericht Bonn

HRB 29126

Logo Nummer drei.png
bottom of page